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29.12.2023 - Artikel

Anzeigepflicht für Barmittel bei Reisen

Bei Reisen von und nach Deutschland sind Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll anzumelden. Dies betrifft sowohl Bargeld als auch diesem gleichgestellte Zahlungsmittel. Weitere Informationen finden Sie hier: Anzeigepflicht für Barmittel

An- und Abmeldung bei der Botschaft

Im Unterschied zum Aufenthalt in Deutschland gibt es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht. Sie können Ihren Wohnort in Ihrem Reisepass ändern lassen und sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen; eine Pflicht besteht hierfür nicht.
Für die Änderung des Wohnortes in ihrem Reisepass sprechen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung im Terminvereinbarungssystem im Bereich „Reisepass“ mit Ihrem Reisepass, der Abmeldung aus Deutschland (falls Sie aus Deutschland nach Kuba gezogen sind) sowie Ihrem kubanischen Aufenthaltstitel bei der Botschaft vor.
Zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND gelangen Sie hier.

Aufenthaltsermittlung in Kuba

Der Botschaft ist es leider nicht möglich, den Aufenthalt oder Anschriften von kubanischen Staatsangehörigen zu ermitteln, da sie keinen Zugang zu den hiesigen Melderegistern hat. Auch entsprechende Auskunftsersuchen der Botschaft werden von den kubanischen Behörden grundsätzlich nicht beantwortet. Nach Auskunft des kubanischen Außenministeriums besteht die Möglichkeit, dass sich die interessierte Person mit der Bitte um eine Aufenthaltsermittlung direkt an eine kubanische Auslandsvertretung in Deutschland wendet.

Bankkontoeröffnung in Deutschland

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen. Ebenfalls möglich ist die Unterschriftsbeglaubigung bei Studierendenkrediten mit Bundesgarantie.

Beglaubigung von Fotokopien

Die Botschaft kann die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original bestätigen. Die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopien ist dazu erforderlich. Die Gebühr pro Ablichtungsbeglaubigung beträgt 25,00 €, die ausschließlich bar in Euro zu zahlen ist. Für Fotokopiebeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.

Beglaubigung von Unterschriften

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks bestätigt. Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Die Gebühr beträgt 55,00 € (für Namenserklärungen 80,00 €) und ist ausschließlich bar in Euro zu zahlen.
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.
Bei einigen Rechtsgeschäften ist anstelle einer einfachen Unterschriftsbeglaubigung eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkenntnisse, Erbscheinanträgen). Sollten Sie diesbezüglich Zweifel haben, wenden Sie sich bitte vorab per Mail an die Botschaft.
In Grundstückgeschäften beurkunden wir keine Vollmachten, wir beglaubigen stattdessen Ihre Unterschrift auf der Genehmigungserklärung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags. Ihr Notar kann diese vorbereiten. Eine Kopie des Kaufvertrags müssen Sie mitbringen.
Die Identitätsprüfung im Rahmen der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Banken in (z. B. Kontoeröffnung) darf durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des Geldwäschegesetzes nicht mehr durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich mit der entsprechenden Bank in Verbindung, um andere Wege der Identitätsprüfung zu erörtern.

Beschaffung von kubanischen Dokumenten

Von Deutschland aus können Urkunden aus Kuba über die kubanische Botschaft in Berlin oder die Außenstelle der kubanischen Botschaft in Bonn beschafft werden. Über diese wird dann die Consultoría Jurídica Internacional in Havanna damit beauftragt, die Urkunde zu beschaffen und – falls gewünscht – die Vorbeglaubigung des MINREX und die Legalisation der Deutschen Botschaft in Havanna einzuholen.

Um die Consultoría Jurídica Internacional direkt zu beauftragen ist es notwendig, dort persönlich vorzusprechen.

Die deutsche Botschaft in Havanna kann in diesen Fällen leider nicht unterstützend tätig werden.

Einreise und Sicherheitshinweise Kuba

Informationen des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage und zu den Einreisebestimmungen Kubas finden Sie hier.

Führerscheinverlust

Die Botschaft kann keine Ersatzführerscheine ausstellen. Wenden Sie sich für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bitte an Ihre deutsche Führerscheinstelle.

Führungszeugnis

Die Botschaft kann Ihren Antrag auf ein Führungszeugnis beglaubigen. Abschicken müssen Sie den Antrag selbst. Für weitere Informationen und den Download des Formulars besuchen Sie bitte die Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Für die Unterschriftsbeglaubigung ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Die Gebühr beträgt 35,- € und ist ausschließlich bar in Euro zu zahlen.

Für Unterschriftsbeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.

Gebühren

Alle Gebühren sind ausschließlich in bar in Euro am Tag der Antragstellung zu entrichten. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt ein neues Gebührenrecht. Informationen finden Sie hier.

Haustiere, Ein- und Durchfuhr

Informationen über die Ein- und Durchfuhr von Haustieren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte den deutschen Zoll.

Legalisationen

Die Legalisation einer kubanischen Urkunde kann notwendig sein, wenn diese in Deutschland verwendet werden soll. Wenn einer deutschen Behörde eine kubanische Urkunde vorgelegt wird, dann ist es in das pflichtgemäße Ermessen dieser Behörde gestellt, ob sie die Urkunde so akzeptiert oder die Legalisation verlangt. Da nicht viele Behörden in Deutschland kubanische Urkunden kennen, verlangen die meisten nach Erfahrung der Botschaft die Legalisation.
Weitere Informationen zum internationalen Urkundsverkehr finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Das dort beschriebene Apostillenverfahren wird im Verkehr mit Kuba nicht angewandt, da Kuba nicht Mitglied des entsprechenden Übereinkommens ist.
Die Botschaft kann nur Urkunden legalisieren, die vorher vom kubanischen Außenministerium (MINREX) überbeglaubigt wurden. Diese Überbeglaubigung können Sie bei der „Consultoría Jurídica Internacional“ oder bei jedem darauf spezialisierten „Bufete“ in den Provinzen beantragen.

Die zu legalisierende, vorbeglaubigte Original-Urkunde ist nach Terminvereinbarung in der Konsularabteilung der Botschaft und nach Zahlung der erforderlichen Gebühren abzugegeben und kann in der Regel direkt, spätestens am nächsten Arbeitstag abgeholt werden.

Der Antragsteller muss sich ausweisen können. Falls der Urkundeninhaber nicht selbst in der Botschaft vorsprechen kann, können auch Verwandte oder Bekannte den Antrag in der Botschaft stellen. Für die Legalisation muss die kubanische Urkunde nicht ins Deutsche übersetzt sein. Die Urkunde kann deshalb auch später in der Bundesrepublik Deutschland übersetzt werden. In Kuba fertigt Übersetzungen das staatliche Übersetzungsbüro ESTI.

Die Gebühr pro Legalisation beträgt 30,00 € und ist bei Antragstellung ausschließlich in bar in Euro zu entrichten.

Falls der Urkundeninhaber sich nicht in Kuba aufhält und kein Vertreter in der Botschaft vorsprechen kann, kann der Urkundeninhaber die zu legalisierende Original-Urkunde auch per Post an die Botschaft senden. Dies geht nur, wenn die Urkunde bereits durch das MINREX vorbeglaubigt ist, weil die Botschaft diese Vorbeglaubigung nicht einholen kann. Da der kubanische Postweg nicht als zuverlässig genug gilt, sollte die Urkunde mit einem international tätigen, kommerziellen Kurierdienst geschickt werden. Der Urkunde ist ein Anschreiben (bitte unbedingt E-Mailadresse angeben) beizufügen, in dem der Urkundeninhaber erklärt, die Kosten für Legalisation und Rücksendung der Urkunde zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung) und die Botschaft nicht für einen eventuellen Verlust der Urkunde haftbar zu machen (Haftungsausschlusserklärung). Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises des Urkundeninhabers sowie ein Nachweis benötigt, welche deutsche Behörde die Urkunde in legalisierter Form verlangt. Die legalisierte Urkunde wird anschließend zusammen mit dem Festsetzungsbescheid zurückgeschickt, die dann in der Bundesrepublik Deutschland per Überweisung zu begleichen ist.

Mehrwertsteuerbescheinigungen / Ausfuhrbescheinigungen

Die deutsche Botschaft kann Ausfuhrbescheinigungen nur ausnahmsweise bearbeiten, sofern eine Bestätigung durch eine Zolldienststelle nicht möglich oder unzumutbar war. Die Antragsteller müssen auf einem gesonderten Fragebogen eine für die Botschaft nachvollziehbare Erklärung abgeben, warum eine Bestätigung der Ausfuhr bei den deutschen Zollbehörden nicht möglich war.
Die Gebühr für jede vorgelegte Ausfuhrbescheinigung (Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer) beträgt 35,- €, die ausschließlich in bar in Euro zu zahlen ist.
Die Abnehmer müssen sowohl ihre Identität als auch ihren Wohnort in Kuba nachweisen(Pass und kubanischer Aufenthaltstitel)und die ausgeführten Waren vorlegen. Der Wohnort Kuba muss bereits vor Erwerb und Ausfuhr der Ware begründet worden sein.
Für Waren, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gekauft wurden, kann keine Bescheinigung erteilt werden. Ferner muss die Bescheinigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten (beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem die Ware erworben wurden) ausgeführt worden sein. Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen kann die Botschaft nicht bestätigen.

Übersetzungen

Übersetzungen werden in Kuba nur von dem staatlichen Übersetzungsbüro ESTI durchgeführt.


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