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01.09.2025 - Artikel

Anzeigepflicht für Barmittel bei Reisen

Bei Reisen von und nach Deutschland sind Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll anzumelden. Dies betrifft sowohl Bargeld als auch diesem gleichgestellte Zahlungsmittel. Weitere Informationen finden Sie hier: Anzeigepflicht für Barmittel

An- und Abmeldung bei der Botschaft

Im Unterschied zum Aufenthalt in Deutschland gibt es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht. Sie können Ihren Wohnort in Ihrem Reisepass ändern lassen und sich in die Krisenvorsorgeliste der Botschaft eintragen; eine Pflicht besteht hierfür nicht.
Für die Änderung des Wohnortes in ihrem Reisepass sprechen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung im Terminvereinbarungssystem im Bereich „Reisepass“ mit Ihrem Reisepass, der Abmeldung aus Deutschland (falls Sie aus Deutschland nach Kuba gezogen sind) sowie Ihrem kubanischen Aufenthaltstitel bei der Botschaft vor.
Zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND gelangen Sie hier.

Aufenthaltsermittlung in Kuba

Der Botschaft ist es leider nicht möglich, den Aufenthalt oder Anschriften von kubanischen Staatsangehörigen zu ermitteln, da sie keinen Zugang zu den hiesigen Melderegistern hat. Auch entsprechende Auskunftsersuchen der Botschaft werden von den kubanischen Behörden grundsätzlich nicht beantwortet. Nach Auskunft des kubanischen Außenministeriums besteht die Möglichkeit, dass sich die interessierte Person mit der Bitte um eine Aufenthaltsermittlung direkt an eine kubanische Auslandsvertretung in Deutschland wendet.

Bankkontoeröffnung in Deutschland

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen. Ebenfalls möglich ist die Unterschriftsbeglaubigung bei Studierendenkrediten mit Bundesgarantie.

Beglaubigung von Fotokopien

Die Botschaft kann die Übereinstimmung von Fotokopien mit dem Original bestätigen. Die Vorlage des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopien ist dazu erforderlich. Die Gebühr pro Ablichtungsbeglaubigung beträgt 25,00 €, die ausschließlich bar in Euro zu zahlen ist. Für Fotokopiebeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.

Beglaubigung von Unterschriften

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks bestätigt. Zur Vornahme dieser Beglaubigung ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Die Gebühr beträgt 60,00 € (für Namenserklärungen 85,00 €) und ist ausschließlich bar in Euro zu zahlen.
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.
Bei einigen Rechtsgeschäften ist anstelle einer einfachen Unterschriftsbeglaubigung eine Beurkundung erforderlich (z.B. Generalvollmachten, bestimmte Grundstücksgeschäfte, Vaterschaftsanerkenntnisse, Erbscheinanträgen). Sollten Sie diesbezüglich Zweifel haben, wenden Sie sich bitte vorab per Mail an die Botschaft.
In Grundstückgeschäften beurkunden wir keine Vollmachten, wir beglaubigen stattdessen Ihre Unterschrift auf der Genehmigungserklärung eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags. Ihr Notar kann diese vorbereiten. Eine Kopie des Kaufvertrags müssen Sie mitbringen.
Die Identitätsprüfung im Rahmen der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Banken in (z. B. Kontoeröffnung) darf durch die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des Geldwäschegesetzes nicht mehr durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich mit der entsprechenden Bank in Verbindung, um andere Wege der Identitätsprüfung zu erörtern.

Beschaffung von kubanischen Dokumenten

Von Deutschland aus können Urkunden aus Kuba über die kubanische Botschaft in Berlin oder die Außenstelle der kubanischen Botschaft in Bonn beschafft werden. Über diese wird dann die Consultoría Jurídica Internacional in Havanna damit beauftragt, die Urkunde zu beschaffen und – falls gewünscht – die Beglaubigung des MINREX einzuholen.

Um die Consultoría Jurídica Internacional direkt zu beauftragen ist es notwendig, dort persönlich vorzusprechen.

Die deutsche Botschaft in Havanna kann in diesen Fällen leider nicht unterstützend tätig werden.

Einreise und Sicherheitshinweise Kuba

Informationen des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage und zu den Einreisebestimmungen Kubas finden Sie hier.

Führerscheinverlust

Die Botschaft kann keine Ersatzführerscheine ausstellen. Wenden Sie sich für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bitte an Ihre deutsche Führerscheinstelle.

Führungszeugnis

Die Botschaft kann die Unterschrift für Ihren Antrag auf ein Führungszeugnis beglaubigen. Abschicken müssen Sie den Antrag selbst. Für weitere Informationen und den Download des Formulars besuchen Sie bitte die Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Für die Unterschriftsbeglaubigung ist die persönliche Vorsprache und Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Die Gebühr beträgt 60,00 € und ist ausschließlich bar in Euro zu zahlen.

Für Unterschriftsbeglaubigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.

Gebühren

Alle Gebühren sind ausschließlich in bar in Euro am Tag der Antragstellung zu entrichten. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt ein neues Gebührenrecht. Informationen finden Sie hier.

Haustiere, Ein- und Durchfuhr

Informationen über die Ein- und Durchfuhr von Haustieren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte den deutschen Zoll.

Konsularische Bescheinigungen

Die Botschaft erstellt konsularische Bescheingungen vor Ort. Dokumente die konsularisch bescheinigt werden können sind beispielsweise deutsche Führerscheine oder Grenzübertrittsbescheinigungen.

Die Gebühr beträgt 35,00 € und ist ausschließlich bar in Euro zu zahlen.

Für konsularische Bescheinigungen ist vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem im Bereich „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“ zu reservieren.

Legalisation

Seit dem 22. Januar 2025 ist das Legalisationsverfahren für kubanische Urkunden ausgesetzt.

Die Entscheidung, ob sie eine öffentliche kubanische Urkunde anerkennt, liegt im Ermessen der jeweiligen inländischen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll und hängt vom Einzelfall ab.

Folgende Hinweise zur Beurteilung einer Urkunde kann die Botschaft Havanna den inländischen Behörden geben:

A. Dokumente mit QR-Code (Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse, o.ä.)

Überprüfungsmöglichkeit im kubanischen Online-Register.

https://certificaciones.minjus.gob.cu/sysmin_jus/es-ES/minjus/tracker/login

Bitte geben Sie die Fallnummer („Codigo del Caso“) und PIN-Nummer („Pin“) ein, um den Fall aufzurufen (die Fallnummer und die PIN finden Sie auf dem Zertifikat selbst). Es öffnet sich ein neues Fenster, darin klicken Sie in der Zeile „Certificación“ (Urkunde) auf Taste Vista (sehen). Es öffnet sich erneut ein neues Fenster, darin klicken Sie wieder auf „Vista“ und danach auf „Abrir“ (in blauer Farbe). Das führt dann zu einer PDF-Datei, das ist die Urkunde.

B. Dokumente ohne QR-Code (Hochschulabschlüsse, Berufs- oder Schulzeugnisse, o.ä)


Mehrwertsteuerbescheinigungen / Ausfuhrbescheinigungen


Die deutsche Botschaft kann Ausfuhrbescheinigungen nur ausnahmsweise bearbeiten, sofern eine Bestätigung durch eine Zolldienststelle nicht möglich oder unzumutbar war. Die Antragsteller müssen auf einem gesonderten Fragebogen eine für die Botschaft nachvollziehbare Erklärung abgeben, warum eine Bestätigung der Ausfuhr bei den deutschen Zollbehörden nicht möglich war.
Die Gebühr für jede vorgelegte Ausfuhrbescheinigung (Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer) beträgt 35,- €, die ausschließlich in bar in Euro zu zahlen ist.
Die Abnehmer müssen sowohl ihre Identität als auch ihren Wohnort in Kuba nachweisen(Pass und kubanischer Aufenthaltstitel)und die ausgeführten Waren vorlegen. Der Wohnort Kuba muss bereits vor Erwerb und Ausfuhr der Ware begründet worden sein.
Für Waren, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gekauft wurden, kann keine Bescheinigung erteilt werden. Ferner muss die Bescheinigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten (beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem die Ware erworben wurden) ausgeführt worden sein. Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen kann die Botschaft nicht bestätigen.

Übersetzungen

Übersetzungen werden in Kuba nur von dem staatlichen Übersetzungsbüro ESTI durchgeführt.

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