Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe und Visa ändern sich nicht.
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Vollmachten, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 55,00 €
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
| 80,00 €
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Kopiebeglaubigung
| 25,00 €
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Legalisation von Urkunden
| 30,00 €
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Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie, dass alle Gebühren ausschließlich am Tag der Vorsprache in bar in Euro gezahlt werden können.