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Eheschließung in Deutschland
Standesamt, © dpa
Informationen zu den Voraussetzungen einer Eheschließung in Deutschland.
Welche Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall bei dem Standesbeamten, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.
Von der/dem in Kuba ansässigen kubanischen Verlobten werden nach Erfahrung der Botschaft vor allem die folgenden Dokumente verlangt:
- aktuelle Geburtsurkunde
- von der Botschaft beglaubigte Fotokopie des Reisepasses
- kubanische Ledigkeitsbescheinigung „Certificado de solteria“
Die Ledigkeitsbescheinigung besagt, dass die betreffende Person als unverheiratet bekannt ist. Sie wird über das für den Wohnsitz zuständige Standesamt beantragt. Weitere Informationen dazu erteilt nur das Standesamt.
Diese Dokumente müssen – abgesehen von der Passkopie - in der Regel legalisiert und ins Deutsche übersetzt vorgelegt werden.
Mit den Unterlagen wird über das Standesamt zunächst beim zuständigen deutschen Gericht die „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragt, da kubanische Behörden Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausstellen.
Kann der / die kubanische Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich bei dem deutschen Standesbeamten vorsprechen, ist eine Bevollmächtigung des / der deutschen Verlobten durch eine „Beitrittserklärung“ möglich. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich. Erforderlichenfalls beglaubigt die Botschaft die Unterschrift des Vollmachtgebers (Gebühr: 55,00 €, zahlbar in bar in Euro). Bitte buchen Sie hierfür einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“.