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Sprachzertifikat Deutsch A1

Wortwolke zur Sprache Deutsch, © Colourbox
Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts Test „START DEUTSCH 1“
Alle Antragsteller, die ein Visum zum Ehegattennachzug beatragen wollen, können vorab einen Sprachtest des Goethe Instituts absolvieren.
Der Test START DEUTSCH 1 entspricht dem Europäischen Referenzrahmen und besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Schriftlicher Teil: Mündlicher Teil:
Hören (20 Minuten) 15 Minuten Gruppengespräch
Lesen und Schreiben (45 Minuten)
Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich an den Prüfungstagen um 8.30 Uhr am Prüfungsort einzufinden:
Eingang Calle B e/ 11 y 13, Vedado
Die Testgebühren betragen 90 €. Sie werden am Tag der Prüfung erhoben. Bitte den Betrag passend mitbringen.
Prüfungstermine für Start Deutsch 1 (Ehegattennachzug)
2023
08./22.11.2023
06./20.12.2023
1. Semester 2024
10./24.01.2024
07./21.02.2024
13./27.03.2024
10./24.04.2024
08./22.05.2024
05./19.06.2024
Die Termine müssen vorab telefonisch oder per E- Mail vereinbart werden. Bitte schicken Sie Ihre Daten zur Anmeldung für die Prüfung per WhatsApp an folgende Telefonnummer: +53 5 0006071
Falls der Prüfungstermin kurzfristig abgesagt werden muss, dann dies bitte bis spätestens zwei Tage vor der Prüfung mitteilen.
Wer unentschuldigt bei einer Prüfung fehlt, ist für die folgenden zwei Monate für die Prüfung gesperrt.
Bitte bringen Sie zur Prüfung eine Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Angaben.
Bei erfolgreichem Abschluss des Tests erhalten Sie das international anerkannte Sprachzertifikat START DEUTSCH 1. Im Normalfall erhalten die Prüfungsteilnehmer das Zertifikat spätestens zwei Wochen nach Bestehen der Prüfung.
Mit dem o.g. Sprachzertifikat kann anschließend ein Visumantrag zum Ehegattennachzug gestellt werden.
WICHTIG!
Die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen für das Goethe- Zertifikat A1 START DEUTSCH 1 finden Sie auf der Webseite des Goethe Instituts.
Lesen Sie bitte beide Dokumente sorgfältig durch. Am Tag der Prüfung müssen Sie eine Bestätigung unterschreiben, dass Sie beide Dokumente kennen und anerkennen.
Bitte erst den Termin für das Beantragen des Visums nach Erhalt des Zertifikats reservieren!
Informationen über die nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlichen Deutschkenntnisse, die dem Sprachniveau Start Deutsch 1 des Goethe Instituts entsprechen sollen, finden Sie im Internet unter http://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/sd1/inf.html; sowie die Möglichkeit zum Online-Üben und Herunterladen von Modellübungssätzen unter https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/gzsd1/ueb.html