Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sprachzertifikat Deutsch A1

Wortwolke zur Sprache Deutsch, © Colourbox
Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat des Goethe Instituts Test „START DEUTSCH 1“
Alle Antragsteller, die ein Visum zum Ehegattennachzug beatragen wollen, können vorab einen Sprachtest des Goethe Instituts absolvieren.
Der Test START DEUTSCH 1 entspricht dem Europäischen Referenzrahmen und besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Schriftlicher Teil: Mündlicher Teil:
Hören (20 Minuten) 15 Minuten Gruppengespräch
Lesen und Schreiben (45 Minuten)
An den Prüfungstagen wird eine Gruppe zu maximal 6 Prüfungsteilnehmern geprüft. Diese werden gebeten, sich um 8.30 Uhr in der Botschaft einzufinden.
Aufgrund der epidemiologischen Situation hinsichtlich von COVID 19 sind Änderungen der Prüfungstermine möglich
Prüfungstermine für Start Deutsch 1 (Ehegattennachzug) 2. Semester 2022
28. Mai 2022
18. Juni 2022
16. Juli 2022
24. September 2022
Bitte bis auf weiteres zur Prüfung Mundschutz und ein Handtuch mitbringen, sowie eine Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Angaben.
Die Termine müssen vorab telefonisch oder per E- Mail vereinbart werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu: +53 5 358 34 93 (WhatsApp) oder atelierdelenguas@gmail.com
Wichtig! Bitte bei der Anmeldung eine Telefonnummer angeben, da es möglich ist, dass Prüfungstermine ausfallen können, bzw. verlegt werden müssen
Die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen für das Goethe- Zertifikat A1 START DEUTSCH 1 finden Sie auf der Webseite des Goethe Instituts.
Lesen Sie bitte beide Dokumente sorgfältig durch. Am Tag der Prüfung müssen Sie eine Bestätigung unterschreiben, dass Sie beide Dokumente kennen und anerkennen.
Ort:
Deutsche Botschaft, Calle 13 No 652 esq. a B, Vedado, La Habana (Haupteingang)
Bei erfolgreichem Abschluss des Tests erhalten Sie das international anerkannte Sprachzertifikat START DEUTSCH 1. Im Normalfall erhalten die Prüfungsteilnehmer das Zertifikat spätestens zwei Wochen nach Bestehen der Prüfung.
Die Testgebühren betragen 50 Euro.
Mit dem o.g. Sprachzertifikat kann anschließend ein Visumantrag zum Ehegattennachzug gestellt werden.
Wichtig! Bitte erst den Termin für das Beantragen des Visums nach Erhalt des Zertifikats reservieren!
Informationen über die nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlichen Deutschkenntnisse, die dem Sprachniveau Start Deutsch 1 des Goethe Instituts entsprechen sollen, finden Sie im Internet unter http://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/sd1/inf.html; sowie die Möglichkeit zum Online-Üben und Herunterladen von Modellübungssätzen unter https://www.goethe.de/de/spr/kup/prf/prf/gzsd1/ueb.html