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Vereinfachtes Schengen-Visumsverfahren für Vielreisende

Pässe mit verschiedenen Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox

10.06.2024 - Artikel

Für Reisende, die in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung bereits mindestens 2 Visa bei einer Vertretung eines Schengenstaates erhalten haben.

Reisende, die in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung bereits mindestens 2 Visa bei einer Vertretung eines Schengenstaates erhalten haben, können immer donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr ihre Anträge in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Eine Fingerabdruckabgabe und ein persönliches Interview sind nicht mehr notwendig.

Eine Terminbuchung ist nicht notwendig. Die Ausgabe der Pässe erfolgt in der Regel am darauffolgenden Dienstag um 14 Uhr.

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Anträge ohne Termin können nur gestellt werden, wenn entweder
  • in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits mindestens 2 Visa bei einer Vertretung eines Schengenlandes ausgestellt wurden

    oder
  • zuvor ein deutsches Schengenvisum von einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr ausgestellt wurde, und dieses Visum seit nicht mehr als 24 Monaten abgelaufen ist.
  • Reisende, die zuvor Visa überzogen haben, sich illegal oder mit Duldung in einem Schengenland aufgehalten haben, ab-, zurückgeschoben wurden oder vorbestraft sind, können an diesem Verfahren nicht teilnehmen
  • Die Unterlagen müssen gemäß der hier verlinkten Checkliste vollständig in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
  • Die Visumsgebühren im Höhe von 90 € können nur in Euro in bar entrichtet werden
  • Das o. g. Verfahren kann nur von Reisenden in Anspruch genommen werden, welche ein Schengenvisum beantragen wollen. Für Antragsteller, die eine Arbeitsaufnahme in Deutschland anstreben, oder ein langfristiges Visum beantragen wollen, bleibt eine Terminbuchung nötig.
  • Es können ausschließlich Anträge von Reisenden angenommen werden, deren Reiseziel Deutschland ist. Reisende, welche hauptsächlich in andere Schengenländer reisen wollen, müssen das Visum bei der jeweiligen Botschaft des entsprechenden Landes beantragen.

Antragsteller, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen die Unterlagen am Ausgabetag zurück und werden auf eine Terminbuchung verwiesen.

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen trotz Erfüllung der Voraussetzungen ein persönliches Interview notwendig werden kann. In diesen Fällen erhalten die betroffenen Antragsteller kurzfristig einen Vorsprachetermin zugewiesen.

Falls Sie bereits einen Termin gebucht haben und jetzt das oben genannte Verfahren nutzen wollen, stornieren Sie bitte Ihren Termin über den in der Terminbestätigungs-email enthaltenen Link.

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