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Infotafel - Nationale Visa / regulär am Schalter
Familiennachzug zu freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern
Visumpflichtige Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates (außer Deutschland) im Sinne der Freizügigkeitsrichtline und des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG/EU) können ein erleichtertes Verfahren in Anspruch nehmen.
Nach § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU sind folgende Familienangehörige von Unionsbürgern freizügigkeitsberechtigt:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Verwandte in absteigender Linie (Kinder und Kindeskinder) des Unionsbürgers oder des Ehegatten oder Lebenspartner des Unionsbürgers, welche noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird
- Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern und Großeltern) des Unionsbürgers oder des Ehegatten oder Lebenspartner des Unionsbürgers, denen Unterhalt gewährt wird
- Nahestehende Personen von Unionsbürgern können gem. § 3a FreizügG/EU auf Antrag ebenfalls das Recht zur Einreise und zum Aufenthalt im Bundesgebiet erhalten.
Mittels Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunden muss das Verwandtschaftsverhältnis zum freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nachgewiesen werden. Je nach Personengruppe kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Außerdem werden zur Überprüfung des Antrags benötigt:
- vom Antragsteller/von der Antragstellerin · Geburtsurkunde mit QR-Code
- vom EU-Bürger/von der EU-Bürgerin · erweiterte Meldebescheinigung, · Nachweis der Erwerbstätigkeit des Unionbürgers bzw. ausreichender Existenzmittel sowie Krankenversicherungsschutz bei Nichterwerbstätigkeit, · Bestätigung über ausreichendem Wohnraum (z.B. Mietvertrag), · ggf. Belege für die tatsächliche Unterhaltsgewährung durch den Unionsbürger.
Für Ehepartner von Nicht-Deutschen-EU-Staatsangehörigen ist der Nachweis zum zu Deutschgrundkenntnissen (A1) nicht erforderlich.
Au-pair
- Geburtsurkunde mit QR-Code
- Au-pair – Vertrag mit der Familie oder einer Vermittlungsagentur mit RAL -Gütesiegel in Deutschland. Beschäftigungsdauer darf höchstens ein Jahr und muss mindestens 6 Monate betragen.
- Fragebogen, auszufüllen von der Gastfamilie
- Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses der Gasteltern/der Gastmutter/des Gastvaters
- Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau A1. Die Nachweise müssen von der Organisation ALTE (Association of Language Testers in Europe) und ihrer Partner zugelassen sein. Anerkannte Deutschtests in Kuba führt zurzeit das Goethe Institut in Zusammenarbeit mit dem Sprachlernzentrum „Atelier de Lenguas“ durch. Alternativ können die Deutschgrundkenntnisse bei der persönlichen Vorsprache am Tag der Antragstellung festgestellt werden.
- Lebenslauf (in deutscher Sprache)
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Au-pair - Aufenthalt (in deutscher Sprache)
Hinweis: Das Mindestalter bei Beschäftigungsbeginn ist 18 Jahre, das Höchstalter bei Antragstellung 26.
Freiwilligendienst
- Geburtsurkunde mit QR-Code
- Vertrag bzw. Vereinbarung über den Freiwilligendienst in Deutschland mit Angaben zur Tätigkeit, Unterbringung, Verpflegung, Taschengeld und Notwendigkeit von Basiswissen Deutsch. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Unterkunft und Verpflegung, sind ergänzende Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts vorzulegen.
- Sofern keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorliegen, ist durch eine Bestätigung des Trägers/der Einsatzstelle nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und diese durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden können.
- Lebenslauf (in deutscher Sprache)
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst (in deutscher Sprache)
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst:
Der Vertrag muss unterzeichnet sein
- vom Freiwilligen
- vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie
- von der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger)
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):
Der Vertrag muss unterzeichnet sein
- vom Freiwilligen und
- dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle
Regulärer Sprachkurs
(Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient)
- Geburtsurkunde mit QR-Code
- Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
- Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts (1.091 Euro/Monat):
· Nachweis über eigene ausreichende finanzielle Mittel,
· Verpflichtungserklärung eines Dritten oder
· Sperrkonto mit einem Mindestsaldo von 1091Euro/Monat (Anbieter
finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts)
- ausführlicher Lebenslauf und Vorlage bisheriger Arbeits- und Studiennachweise (in deutscher Sprache)
- Motivationsschreiben mit Angaben zu bereits bestehenden Deutschkenntnissen und zur beruflichen Perspektive nach dem Sprachkurs (in deutscher Sprache)
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Geburtsurkunde mit QR-Code
- Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bzw.
- falls es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, Engagementvertrag
- Lebenslauf mit Nachweisen über die Berufserfahrung
Familienzusammenführung von Minderjährigen zum sorgeberechtigten Elternteil
- Geburtsurkunde des Minderjährigen mit QR-Code
- Passkopie, Aufenthaltstitel und erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) des in Deutschland lebenden, sorgeberechtigten Elternteils
- bei ausländischem Ehepartner des in Deutschland lebenden, sorgeberechtigten Elternteils (Nicht-EU-Bürger): Nachweise zum Lebensunterhalt und zu ausreichendem Wohnraum
- Der in Kuba zurückbleibende bzw. in einem Drittstaat lebende andere, sorgeberechtigte Elternteil muss eine Einverständniserklärung zur definitiven Ausreise des Kindes mit Unterschriftsbeglaubigungsvermerk abgeben.
- Sofern er sich in Kuba aufhält: in der Deutschen Botschaft in Havanna mit einem Termin in der Kategorie „Konsularische Bescheinigungen & sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“. (Bei der Vorsprache am Schalter müssen die Geburtsurkunde und der Reisepass des Kindes sowie der Personalausweis des erscheinenden Elternteils vorgelegt werden. Die Ausstellung der Einverständniserklärung ist im deutschen Konsulat in Havanna kostenlos.)
- Hält er sich in Deutschland oder einem EU-Staat auf: in einer hierzu befugten Stelle (Konsulat der deutschen Botschaft oder Notar).
- Befindet er sich in einem Drittstaat: ausschließlich in einer deutschen Auslandsvertretung.
Die Einverständniserklärung hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Einverständniserklärungen von in den USA ansässigen Notaren werden nicht akzeptiert.
Sollte der unter 1),2) oder 3) aufgeführte sorgeberechtigte Elternteil bei der Antragstellung anwesend sein, genügt seine / ihre Unterschrift im Antrag.
- In der Regel müssen Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr einen Nachweis über Deutschkenntnisse Niveau C1 vorlegen.