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Häufige Fragen zum Thema Pass

21.09.2021 - FAQ

Zu den häufigen Fragen rund um das Thema Pass.

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet. Falls nach der gründlichen Lektüre der FAQs und der sonstigen Informationen der Homepage noch Fragen offen bleiben, können Sie uns gern über das untenstehende Kontaktformular eine Mail schreiben.

FAQ

Ja, es ist eine vorherige Terminreservierung über unsere Webseite notwendig. Termine können ausschließlich online gebucht werden.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Information hier.

Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung ausschließlich bar in Euro am Tag der Antragstellung möglich ist. Eine Überweisung kann leider nicht vorgenommen werden.

Ab Antragstellung, und wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert es i.d.R. 4 Wochen bis der Pass in der Botschaft eingeht. Bitte beachten Sie, dass die biometrischen Pässe in der Bundesdruckerei in Deutschland gedruckt werden, auf deren Bearbeitungszeit wir keinen Einfluss haben.

Vorläufige Pässe und Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Dokumente i.d.R. innerhalb einer Woche ausgestellt werden.

Alle Informationen zu Passangelegenheiten und vorzulegenden Unterlagen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wir werden Sie informieren, sobald Ihr Pass eingetroffen ist. Abholzeiten sind immer montags bis freitags von 8:30-12:00 Uhr ohne Termin. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass zur Entwertung mit. Mit einer formlosen Vollmacht kann eine andere Person den Pass für Sie abholen.

Die Seriennummern der Europapässe enthalten die Zahlen 0 bis 9. Zur Vermeidung von Missverständnissen wurde auf die Verwendung der Buchstaben A, E, I, O, U und B, D, Q, S verzichtet.

Es handelt sich also um die Zahl 'null'.

Deutsche Staatsangehörige (Erwachsene und Kinder), die auch kubanische Staatsangehörige sind, müssen beachten, dass nach internationaler Praxis
- die Einreise nach und Ausreise aus Deutschland nur mit einem deutschen Pass oder Reiseausweis,
- die Einreise nach und Ausreise aus Kuba nur mit den nationalen Dokumenten Kubas
erfolgen kann.

Zur Beantragung Ihres neuen Passes ist es nicht erforderlich, dass Sie Ihren bisherigen Reisepass sofort im Original einreichen (bitte das Original bei Antragstellung jedoch unbedingt mitbringen!). Sobald Ihr neuer Reisepass nach ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit vorliegt, werden wir Sie bitten, Ihren alten Reisepass vorzulegen. Sie erhalten dann umgehend Ihren neuen Reisepass. Ihren alten Reisepass erhalten Sie in jedem Fall ebenfalls zurück, allerdings erst nach vorheriger Entwertung. Bitte beachten Sie: Falls sich im entwerteten Reisepass noch ein gültiges Visum befindet, ist dieses trotz der Entwertung des Passes weiterhin gültig. Bitte führen Sie in diesem Fall beide Reisepässe mit sich.

Ihr Passantrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei uns erhalten haben bitten wir Sie, die auf unserer Webseite aufgeführten Unterlagen nochmals mitzubringen.

Bei aktueller Rechtslage gilt: Solange ein Elternteil deutsch ist, erhält das Kind mit Geburt AUTOMATISCH die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann es auch einen deutschen Pass bekommen.

Die vorzulegenden Unterlagen für den Passantrag für minderjährige Kinder finden Sie hier.

Nach deutschem Recht erhält ein Kind bei verheirateten Eltern den Ehenamen der Eltern. Deutsche und deutschstämmige Familien, die in Kuba Ihren Lebensmittelpunkt haben, führen in aller Regel keinen Ehenamen, da es einen solchen im kubanischen Namensrecht nicht gibt. Die meisten in Kuba geborenen, deutschen Kinder sind daher (nach deutschem Namensrecht) zunächst „namenslos“. Erst durch die Namenserklärung kommen Sie zu ihrem Nachnamen. Hierbei kann nach deutschem Recht entweder der Name der Mutter oder des Vaters bestimmt werden. Nach kubanischem Recht kann ggf. ein Doppelname bestimmt werden.

Nicht-eheliche, deutsche Kinder tragen nach deutschem Recht den Nachnamen der Mutter. Bis zur Volljährigkeit des Kindes kann dieser noch geändert werden.

Nur Personen, die nach dem 1.9.1986 geboren sind, müssen ggf. eine Namenserklärung abgeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie keine Namensbescheinigung oder deutsche Geburtsurkunde für sich bzw. Ihr Kind in Ihren Unterlagen finden, prüfen Sie bitte, ob einer der hier genannten Ausnahmen auf Sie bzw. Ihr Kind zutrifft, oder wenden Sie sich an die Behörde, die den letzten Pass ausgestellt hat.

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