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Beantragung eines deutschen Reisepasses für Doppelstaater
Reisepass, © colourbox.com
Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, z.B. die kubanische, besitzen.
Terminvergabe
Anträge auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft und nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminsystem beantragt werden. Bitte buchen Sie einen Termin pro Antragsteller!
Vorzulegende Unterlagen
Volljährige Antragsteller:
Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):
- 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
- 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, dies kann z.B. sein: Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, deutsche Geburtsurkunde und Pässe eines Elternteils etc.
- kubanischer Personalausweis
- ggf. bisheriger deutscher Pass
- ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- sofern Sie verheiratet sind und einen Ehenamen haben: Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung
Minderjährige Antragsteller:
Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):
- 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
- 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
- Geburtsurkunde
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, dies kann z.B. sein: Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, deutsche Geburtsurkunde und Pässe eines Elternteils etc.
- kubanischer Personalausweis
- deutscher Reisepass oder Personalausweis des deutschen Elternteils
- Ausweisdokument des nicht-deutschen Elternteils
- Hochzeitsurkunde der Eltern, sofern diese verheiratet sind oder waren
- ggf. bisheriger deutscher Pass
- ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren und aus der kubanischen Geburtsurkunde des Kindes nicht hervorgeht, dass beide Eltern bei der Registrierung mitgewirkt haben)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei uns erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Namensführung
Wenn ein Antragsteller nach dem 1.9.1986 geboren ist, ist vor der Ausstellung eines Passes in den meisten Fällen eine einmalige Namenserklärung notwendig. Auch wenn der Antragsteller bereits einen Pass hatte, aber bisher keine Namenserklärung erfolgt ist, muss diese nachgeholt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Information hier.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen (ggf. länger bei gleichzeitiger Namenserklärung). Bei Eilbedürftigkeit können Sie zusätzlich auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der in der Regel am selben Tag ausgestellt werden kann.