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Beantragung eines Reisepasses für Deutsche mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

02.01.2024 - Artikel

Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses für Antragsteller, die nur die deutsche und keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Terminvergabe

Anträge auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft und nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminsystem beantragt werden. Bitte buchen Sie einen Termin pro Antragsteller!

Vorzulegende Unterlagen

Volljährige Antragsteller:

Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):

  • 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
  • 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
  • Geburtsurkunde
  • kubanischer Ausländerausweis (residencia permanente/temporal)
  • bisheriger deutscher Pass
  • ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung (nur wenn keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt)
  • sofern Sie verheiratet sind und einen Ehenamen haben: Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung

Minderjährige Antragsteller:

Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):

  • 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
  • 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
  • Geburtsurkunde
  • bisheriger deutscher Pass
  • kubanischer Ausländerausweis (residencia permanente/temporal)
  • deutscher Reisepass oder Personalausweis sowie Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
  • Ausweisdokument des nicht-deutschen Elternteils
  • Hochzeitsurkunde der Eltern, sofern diese verheiratet sind oder waren
  • ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung (nur, wenn keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei uns erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Namensführung

Wenn die Geburt in einem deutschen Standesamt beurkundet wurde, also eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist, ergibt sich die Namensführung aus dieser. In allen anderen Fällen (nur, wenn der Antragsteller ab dem 01.09.1986 geboren ist), informieren Sie sich bitte hier.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Information hier.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen (ggf. länger, wenn gleichzeitig eine Namenserklärung gemacht wurde). Bei Eilbedürftigkeit können Sie zusätzlich auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten, der in der Regel am selben Tag ausgestellt werden kann.

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