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Beantragung eines Personalausweises
Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek
Informationen zur Beantragung eines deutschen Personalausweises.
Terminvergabe
Anträge auf Ausstellung eines deutschen Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft und nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminsystem beantragt werden. Bitte buchen Sie einen Termin pro Antragsteller!
Vorzulegende Unterlagen
Volljährige Antragsteller:
Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):
- 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
- 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
- Geburtsurkunde
- kubanischer (Ausländer)Ausweis
- deutscher Reisepass
- ggf. bisheriger deutscher Personalausweis
- ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung (nur wenn keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt)
- sofern Sie verheiratet sind und einen Ehenamen haben: Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung
Minderjährige Antragsteller:
Bitte folgende Unterlagen einreichen (jeweils im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie):
- 1 Antragsformular (bitte ausgefüllt mitbringen)
- 2 aktuelle, biometrische Passfotos (Informationen finden Sie hier)
- Geburtsurkunde
- deutscher Reisepass
- kubanischer (Ausländer)Ausweis
- deutscher Reisepass oder Personalausweis sowie Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
- Ausweisdokument des nicht-deutschen Elternteils
- Hochzeitsurkunde der Eltern, sofern diese verheiratet sind oder waren
- ggf. Melde- oder Abmeldebescheinigung des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten und dieser im Pass eingetragen ist)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung (nur, wenn keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Auch wenn Sie Ihren letzten Personalausweis oder Reisepass bei uns erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen.
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Namensführung
Wenn die Geburt in einem deutschen Standesamt beurkundet wurde, also eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist, ergibt sich die Namensführung aus dieser. In allen anderen Fällen (nur, wenn der Antragsteller ab dem 01.09.1986 geboren ist), informieren Sie sich bitte hier.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Information hier.
Die eID-Aktivierung bei Antragstellung ist gratis. Weitere Gebühren für PIN-Änderung, Entsperrung etc. bitte bei Bedarf erfragen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.
Weitere Informationen
Hier erfahren Sie mehr über die Funktionen des elektronischen Personalausweises: Personalausweisportal
Hier gibt es darüber hinaus eine barreifreie Broschüre.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Sie können die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Bei Antragstellung müssen Sie erklären, ob Sie die Online-Ausweisfunktion einschalten lassen möchten.
Mit dieser können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), identifizieren, z.B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen.
Jeder Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält.
Auch Antragsteller, die die Online- Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten diesen Brief und sollten ihn sicher aufbewahren.
Der PIN-Brief wird nur an die Botschaft übersandt. Er kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine andere Person ist unzulässig.