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Eheschließung in Kuba

Foto von Eheringen

Eheschließung © picture alliance / ZB

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Verschaffen Sie sich einen Überblick wie man in Kuba heiraten kann.

Die Botschaft ist nicht für Rechtsauskünfte zum ausländischen Recht zuständig. Die nachstehenden Angaben sind deshalb ohne Gewähr, soweit sie sich auf kubanisches Recht beziehen.

Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung in Kuba benötigen, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen kubanischen Standesamt oder bei einer kubanischen Auslandsvertretung in Deutschland. Grundsätzlich ist die Eheschließung auch für Touristen möglich. Gleichgeschlechtliche Eheschließungen sind möglich.

Deutsche Dokumente, die dem kubanischen Standesamt zur Eheschließung vorgelegt werden, müssen durch eine kubanische Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert und danach vom staatlichen Übersetzungsbüro in Havanna (ESTI) ins Spanische übersetzt werden.

Die Eheschließung in Kuba ist unmittelbar auch in Deutschland wirksam. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für im Ausland geschlossene Ehen kennt das deutsche Recht nicht.

Die in Kuba erfolgte Eheschließung kann in Deutschland nachbeurkundet werden, so dass die Eheschließenden am Ende des Verfahrens auch über eine deutsche Heiratsurkunde verfügen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und hat auch keine Auswirkung auf die bestehende Rechtswirksamkeit der Ehe nach deutschem Recht.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt des aktuellen oder letzten inländischen Wohnsitzes des Antragstellers. Sofern dieser nie einen inländischen Wohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Der Antrag kann bei Aufenthalt im Ausland bei der Botschaft abgegeben und von dort an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.

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