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Eheschließung in Kuba
Eheschließung, © picture alliance / ZB
Verschaffen Sie sich einen Überblick wie man in Kuba heiraten kann.
Die Botschaft ist nicht für Rechtsauskünfte zum ausländischen Recht zuständig. Die nachstehenden Angaben sind deshalb ohne Gewähr, soweit sie sich auf kubanisches Recht beziehen.
Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung in Kuba benötigen, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen kubanischen Standesamt oder bei einer kubanischen Auslandsvertretung in Deutschland. Grundsätzlich ist die Eheschließung auch für Touristen möglich. Gleichgeschlechtliche Eheschließungen sind möglich.
Deutsche Dokumente, die dem kubanischen Standesamt zur Eheschließung vorgelegt werden, müssen durch eine kubanische Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert und danach vom staatlichen Übersetzungsbüro in Havanna (ESTI) ins Spanische übersetzt werden.
Die Eheschließung in Kuba ist unmittelbar auch in Deutschland wirksam. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für im Ausland geschlossene Ehen kennt das deutsche Recht nicht.
Die Botschaft rät, die kubanische Heiratsurkunde nach erfolgter Eheschließung durch die Botschaft legalisieren zu lassen, damit die Urkunde problemlos in Deutschland verwendet werden kann. Die Botschaft kann nur Urkunden legalisieren, die vorher vom kubanischen Außenministerium (MINREX) überbeglaubigt wurden.
Die in Kuba erfolgte Eheschließung kann in Deutschland nachbeurkundet werden, so dass die Eheschließenden am Ende des Verfahrens auch über eine deutsche Heiratsurkunde verfügen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und hat auch keine Auswirkung auf die bestehende Rechtswirksamkeit der Ehe nach deutschem Recht. Die Nachbeurkundung der Ehe kann beim deutschen Standesamt beantragt werden, in dessen Amtsbezirk die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. Halten die Eheschließenden sich dauerhaft in Kuba auf, kann der Antrag auch über die deutsche Botschaft gestellt werden
Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.