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Visa für Besuche von Familienangehörigen/ Bekannten/ Freunden

19.07.2023 - Artikel

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr

Wichtige Hinweise

  • Gemäß Visakodex ist die deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig, sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.
  • Termine für die Beantragung eines Visums können nur über das Online- Terminsystem vereinbart werden.
  • Ein Schengen-Visum kann nur für bis zu 90 Tagen erteilt werden und ist in Deutschland grundsätzlich nicht verlängerbar.
  • Jeder Antragsteller muss persönlich in der Botschaft vorsprechen, einschließlich Minderjährige.
  • Eine Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise möglich.
  • Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen. Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern.
  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
  • Die Visumgebühr beträgt 80,- Euro (gebührenfrei für minderjährige Antragsteller zwischen 0 und 5 Jahren; 40,- Euro für minderjährige Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren; 80,- Euro für minderjährige Antragsteller ab 12 Jahren) und ist bei Antragstellung in bar und möglichst passend zu entrichten.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Vorzulegende Unterlagen

  • 1 Antragsformular, vollständig und in deutscher Sprache ausgefüllt
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (lose beifügen)
  • Reisepass (Original und Kopie der Lichtbildseite) der nach Ende der Reise noch mindestens drei Monate gültig ist und mindestens 2 leere Seiten aufweist
  • Reisekrankenversicherung
    Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten. (Kopie) Es werden keine Krankenversicherungen der kubanischen Firma ESEN/Asistur akzeptiert.

    Sonstige Unterlagen zum Reisezweck:

    Bei Besuch von Verwandten:
  • Verwandtschaftsnachweise (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden, die ein Verwandtschaftsverhältnis belegen können) (Original und Kopie)
  • Aktuelle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder deutscher Reisepass des Familienangehörigen, der besucht werden soll (wenn dieser nicht der Verpflichtungsgebende ist) (Kopie)
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch (Original und Kopie)
  • Bei Ehegattenbesuch zu deutschen Ehegatten: Unterschriebenes Einladungsschreiben des deutschen Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme für die Reise und Kopie der Datenseite des Passes + legalisierte (bei Heirat in Kuba) Heiratsurkunde

  • Bei Besuch von Bekannten / Freunden:
  • Aktuelle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder deutscher Reisepass der Person, die besucht werden soll (wenn dieser nicht der Verpflichtungsgebende ist) (Kopie)
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch (Original und Kopie)

    Verwurzelung in Kuba:

  • Bei Angestellten:
  • -Arbeitsbescheinigung (Original, nicht älter als 1 Monat, mit folgenden Angaben: Name, Gehaltsangabe, bisherige Dauer der Beschäftigung, Arbeitsbefreiung für die gesamte Reisedauer, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers, Unterschrift und Stempel)

    Bei Selbständigen:
  • -Ausweis (Original und Kopie)
  • -Nachweis der Einkünfte durch selbständige Arbeit der vergangenen 3 Monate (Original und Kopie)

    Bei Schülern und Studenten:
  • -Schulbescheinigung (Original) oder Studienbescheinigung (Original) mit Freistellung für gewünschten Reisezeitraum

    Außerdem, soweit vorhanden:
  • Nachweis über den Besitz von Fahrzeugen (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Nachweis über Inmobilienbesitz (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Heiratsurkunde (Original und Kopie), sofern vorhanden
  • Identitätsausweise von minderjährigen Kindern (Original und Kopie von allen Seiten, die eine Information enthalten), sofern vorhanden
  • Weitere gültige oder bereits abgelaufene Reisepässe, wenn Vorreisen mit diesen Pässen in den Schengenraum oder andere Länder erfolgt sind (Original und Kopien aller Sichtvermerke)

    Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die reisen sollen:
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen (in der Regel der Eltern), (Original und Kopie), nicht älter als 6 Monate (es werden keine Einverständniserklärungen von in den USA ansässigen Notaren akzeptiert)
  • Eine Kopie des Ausweisdokumentes derjenigen, die die Einverständniserklärung abgegeben haben

    Sonderfälle:

    Ein oder mehrere Sorgeberechtigte sind nicht in Kuba wohnhaft:
  • Die Einverständniserklärung ist abzugeben vor:
    - einer kubanischen Auslandsvertretung oder
    - einer deutschen Behörde oder
    - einer deutschen Auslandsvertretung oder
    - einem ausländischen Notar mit Apostille bzw. Legalisation

    Einer der Sorgeberechtigten ist verstorben:
  • Vorlage der Sterbeurkunde (legalisiert)

    Das Sorgerecht wurde einer/ einem Sorgeberechtigten allein übertragen:
  • Beschluss des zuständigen Gerichts
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