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Antragsunterlagen für Schengenvisa

10.06.2024 - Artikel

Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr

Wichtige Hinweise

  • Gemäß Visakodex ist die deutsche Botschaft nur für Visumanträge zuständig, sofern Deutschland das Hauptreiseziel ist.
  • Termine für die Beantragung eines Visums können nur über das Online- Terminsystem vereinbart werden.
  • Ein Schengen-Visum kann nur für bis zu 90 Tagen erteilt werden und ist in Deutschland grundsätzlich nicht verlängerbar.
  • Jeder Antragsteller muss persönlich in der Botschaft vorsprechen, einschließlich Minderjährige.
  • Eine Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise möglich.
  • Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen. Das Einreichen unvollständiger Unterlagen kann zur Ablehnung führen.
  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern.
  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und eventuell damit auch für die anderen Schengenstaaten) führen.
  • Die Visumgebühr beträgt 90,- Euro (gebührenfrei für minderjährige Antragsteller zwischen 0 und 5 Jahren; 45,- Euro für minderjährige Antragsteller zwischen 6 und 11 Jahren; 90,- Euro für minderjährige Antragsteller ab 12 Jahren) und ist bei Antragstellung in bar und möglichst passend zu entrichten.
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Vorzulegende Unterlagen

  • 1 Antragsformular, vollständig und in deutscher Sprache ausgefüllt! Antragsformulare, welche nicht vollständig und korrekt ausgefüllt sind, können zur Nicht-Annahme des Antrags führen!
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (lose beifügen)
  • Reisepass (Original und Kopie der Lichtbildseite) der nach Ende der Reise noch mindestens drei Monate gültig ist und mindestens 2 leere Seiten aufweist
  • Geburtsurkunde der antragsstellenden Person
  • Flugreservierung oder Flugplan für Hin- und Rückflug
  • Reisekrankenversicherung
    Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengenstaaten. (Kopie) Es werden keine Krankenversicherungen der kubanischen Firma ESEN/Asistur akzeptiert.

    Unterlagen zur Finanzierung der Reise, z.B.:
  • Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch (Original und Kopie)
  • Bei Ehegattenbesuch zu deutschen Ehegatten oder Ehegatten mit einer Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates: unterschriebenes Einladungsschreiben des Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme für die Reise und Kopie der Datenseite des Passes des Ehegatten + legalisierte (bei Heirat in Kuba) Heiratsurkunde
  • Bei Geschäftsreisen oder anderen Reisen zum Besuch von deutschen Organisationen: Einladungsschreiben der deutschen Partnerorganisation mit Finanzierungszusage und Details zu Reisezeitraum und -grund

    Sonstige Unterlagen zum Reisezweck:

    Bei Besuch von Verwandten:
  • Verwandtschaftsnachweise (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden, die ein Verwandtschaftsverhältnis belegen können) (Original und Kopie)
  • Aktuelle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder deutscher Reisepass des Familienangehörigen, der besucht werden soll (wenn dieser nicht der Verpflichtungsgebende ist) (Kopie)

    Bei Reisen mit offiziellem Charakter:
  • Verbalnote der zuständigen kubanischen Organisation mit Bestätigung des Reisezwecks und -zeitraums

    Für touristische Reisen:
  • detaillierter Reiseplan
  • Hotelreservierungen für den gesamten Aufenthalt im Schengenraum


    Unterlagen zur Verwurzelung in Kuba:

    Bei Angestellten:
  • -Arbeitsbescheinigung (Original, nicht älter als 1 Monat, mit folgenden Angaben: Name, Gehaltsangabe, bisherige Dauer der Beschäftigung, Arbeitsbefreiung für die gesamte Reisedauer, vollständige Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers, Unterschrift und Stempel)

    Bei Selbständigen:
  • -Ausweis für Selbständige (Original und Kopie)
  • -Nachweis der Einkünfte durch selbständige Arbeit der vergangenen 6 Monate (Original und Kopie)

    Bei Schülern und Studenten:
  • -Schulbescheinigung (Original) oder Studienbescheinigung (Original) mit Freistellung für gewünschten Reisezeitraum

    Außerdem, soweit vorhanden:
  • Nachweis über den Besitz von Fahrzeugen (Original und Kopie)
  • Nachweis über Immobilienbesitz (Original und Kopie)
  • Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate (Original und Kopie)
  • Heiratsurkunde (Original und Kopie)
  • Identitätsausweise von minderjährigen Kindern (Original und Kopie von allen Seiten, die eine Information enthalten)
  • Weitere gültige oder bereits abgelaufene Reisepässe, wenn Vorreisen mit diesen Pässen in den Schengenraum oder andere Länder erfolgt sind (Original und Kopien aller Sichtvermerke)

    Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die reisen sollen:
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • Wenn nicht beide sorgeberechtigte Elternteile (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) bei Beantragung anwesend sind:
    • sofern sich der nicht-anwesende sorgeberechtigte Elternteil in Kuba aufhält: notarielle Einverständniserklärung des nicht-anwesenden Sorgeberechtigten (Original und Kopie), nicht älter als 1 Jahr
    • sofern sich der nicht-anwesende sorgeberechtigte Elternteil in Deutschland oder einen EU-Staat aufhält: Einverständniserklärung mit Unterschriftsbeglaubigungsvermerk einer hierzu befugten Stelle
    • sofern sich der nicht-anwesende sorgeberechtigte Elternteil in einem Drittstaat aufhält: Einverständniserklärung mit einem Unterschriftsbeglaubigungsvermerk einer deutschen Auslandsvertretung
  • Kopie des Ausweisdokumentes derjenigen, die die Einverständniserklärung abgegeben haben
  • Wenn einer der Sorgeberechtigten verstorben ist: Vorlage der Sterbeurkunde (legalisiert)
  • Wenn das Sorgerecht einer/einem Sorgeberechtigten allein übertragen wurde: Beschluss des zuständigen Gerichts (legalisiert)
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