Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Antragsunterlagen für nationale Visa
Hier finden Sie die Antragsunterlagen je nach Aufenthaltszweck.
I. Allgemeine Information
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland müssen kubanische Staatsangehörige ein nationales Visum beantragen. In der Regel ist bei diesem Verfahren die Beteiligung zuständiger Inlandsbehörden vorgesehen. Das Verfahren kann daher bis zu drei Monate dauern. Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache mit Termin erforderlich. Ein Termin muss über das Terminvergabesystem der Botschaft Havanna online gebucht werden.
Die Gebühr für den Antrag auf ein nationales Visum beträgt 75 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar und möglichst passend zu entrichten.
Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei Nichterteilung eines Visums einbehalten. Anwendbare Gebührenbefreiungen (Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen und anderen EU-Bürgern, Stipendiaten deutscher öffentlicher Institutionen) bzw. Gebührenermäßigungen (minderjährige Antragsteller: 40,- €) werden bei Antragstellung geprüft.
II. Antragsunterlagen
Zur Prüfung des Antrags sind die Dokumente grundsätzlich im Original mit einer Kopie vorzulegen. Kubanische Urkunden sollten legalisiert sein (Die Legalisation kann durch die Botschaft am Tag der Antragstellung erfolgen, wenn die Urkunden vom kubanischen Außenministerium vorbeglaubigt wurden. Weitere Informationen siehe hier). Für Dokumente (außer Reisepass), die nicht in der deutschen Sprache verfasst sind, muss eine offizielle Übersetzung angefertigt werden (Übersetzungen können durch das Übersetzungsbüro ESTI gefertigt werden oder in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer).
Zur zügigen Bearbeitung des Antrags müssen die Dokumente in der hier aufgeführten Reihenfolge sortiert sein. Bitte beachten Sie, dass für jeden Antrag allgemeine Unterlagen, zusätzliche Unterlagen je nach Aufenthaltszweck und Unterlagen zu Reiseverlauf und Reisekrankenversicherung benötigt werden.
1. allgemeine Unterlagen
- 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformulare (wichtig: Telefonnummer oder E-Mailadresse zur Kontaktaufnahme neben der Unterschrift notieren)
- 1 biometrisches Passfoto 4,5 cm x 3,5 cm (heller Hintergrund)
- gültiger Reisepass (Original und Kopie der Personendatenseite und anderer Visa)falls vorhanden: bisherige abgelaufene oder ungültige Reisepässe
2. zusätzliche Unterlagen
Siehe unten zu den jeweiligen Aufenthaltszwecken
3. Unterlagen zu Reiseverlauf und Reisenkrankenversicherung
- Flugreservierung, soweit der Aufenthaltszeitraum bereits feststeht
- schengenweit gültige Krankenversicherung
Die Krankenversicherung muss eine Mindestkostendeckung von 30.000 Euro haben, die Rückführung im Krankheits- oder Todesfall einschließen und für den Zeitraum der Gültigkeit des Visums abgeschlossen werden (90 Tage bei Familienzusammenführung bzw. 180 Tagen in anderen Fällen). Es werden keine Krankenversicherungen der kubanischen Firma ESEN/Asistur akzeptiert. Der Nachweis zur Krankenversicherung kann auch nachgereicht werden, sobald das Reisedatum feststeht. Vor Verlängerung des Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde ist eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.
III. Wichtige Hinweise zum Verfahren
Hier sind die häufigsten Antragskonstellationen bei der Botschaft Havanna aufgeführt. Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, zusätzliche Unterlagen - auch nach Annahme des Antrags - anzufordern.
Bei Abholung sind die Visumdaten umgehend zu prüfen. Die Botschaft übernimmt keine Haftung, sofern Fehler erst bei Reiseantritt entdeckt werden.
In der Regel werden nationale Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen (Familienzusammenführung) bzw. 180 Tagen (in anderen Fällen) erteilt. Zu Beginn des Aufenthalts ist die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich, sowie die Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde am deutschen Wohnort, um den endgültigen Aufenthaltstitel zu beantragen.
FAQ
- Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt, nicht älter als 6 Monate
- Passkopie der/des deutschen Verlobten bzw. der/des ausländischen Verlobten (mit Aufenthaltstitel für Deutschland)
- bei ausländischem Ehepartner: Nachweise zum Lebensunterhalt und zu ausreichendem Wohnraum (z.B. Mietvertrag)
- Verpflichtungserklärung der/des Verlobten (die Vorlage ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht verpflichtend, kann aber von der Ausländerbehörde in Deutschland nachgefordert werden)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (A1)
Die Nachweise müssen von der Organisation ALTE (Association of Language Testers in Europe) und ihrer Partner zugelassen sein. Deutschtests für Visaanträge zur Familienzusammenführung werden in der Regel zwei Mal monatlich in der Botschaft durchgeführt. Abgesehen davon führt auch die Sprachschule Atelier de Lenguas anerkannte Deutschtests durch. - Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Anträge sind auch in den Fällen möglich, wo die Ausreise der Bezugsperson nach Deutschland gleichzeitig mit dem/der Antragsteller/in erfolgt (z.B. Übersiedlung einer deutsch-kubanischen Familie).
- Heiratsurkunde
- Passkopie des deutschen Ehepartners bzw. des ausländischen Ehepartners (mit Aufenthaltstitel für Deutschland)
- bei ausländischem Ehepartner: Nachweise zum Lebensunterhalt und zu ausreichendem Wohnraum (z.B. Mietvertrag)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (A1)
Die Nachweise müssen von der Organisation ALTE (Association of Language Testers in Europe) und ihrer Partner zugelassen sein. Anerkannte Deutschtests in Kuba führt zur Zeit das Goethe Institut in Zusammenarbeit mit dem Atelier de Lenguas durch. - Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Für Ehepartner von Nicht-Deutschen-EU-Staatsangehörigen ist der Nachweis zum Lebensunterhalt und zu Deutschgrundkenntnissen (A1) nicht erforderlich
Anträge sind auch in den Fällen möglich, wo die Ausreise der Bezugsperson nach Deutschland gleichzeitig mit dem/der Antragsteller/in erfolgt (z.B. Übersiedlung einer deutsch-kubanischen Familie).
- Geburtsurkunde (bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich Auszug aus dem Geburtsregister) des Minderjährigen
- Passkopie des sorgeberechtigten Elternteils (mit Aufenthaltstitel für Deutschland)
- bei ausländischem Ehepartner des sorgeberechtigten Elternteils: Nachweise zum Lebensunterhalt und zu ausreichendem Wohnraum
- Nachweis zum alleinigen Sorgerecht bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht notarielle Einverständniserklärung des weiteren (nicht ausreisenden) Sorgeberechtigten (nicht älter als 6 Monate bei Antragstellung); es werden keine Einverständniserklärungen von in den USA ansässigen Notaren akzeptiert
- bei Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr (sofern sie ohne die/ den Sorgeberechtigten einreisen): Nachweis über Deutschkenntnisse C1
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Anträge sind auch in den Fällen möglich, wo die Ausreise der Bezugsperson nach Deutschland gleichzeitig mit dem/der Antragsteller/in erfolgt (z.B. Übersiedlung einer deutsch-kubanischen Familie).
- Geburtsurkunde (bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich Auszug aus dem Geburtsregister) des Minderjährigen
- Passkopie des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweis zum gemeinsamen Sorgerecht, sofern dieses nicht aus gesetzlicher Regelung hervorgeht
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
- (unbedingte oder bedingte) Zulassung zum Studiengang bzw. Studienkolleg
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis über vorherige abgeschlossene Studiengänge (bei Postgraduiertenstudiengang)
- Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse für das Studium (soweit das Vorliegen der Sprachkenntnisse nicht aus der Zulassung hervorgeht)
- Nachweis zur Finanzierung des Studiums: Verpflichtungserklärung eines Dritten aus Deutschland oder Sperrkonto mit einem min. Saldo von 11.208,- Euro (Informationen zu Sperrkonten finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts)
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Sonderfall: Studierende mit Stipendium einer deutschen Organisation
Nachweise zu Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnissen und bisherigen Abschlüssen müssen nicht vorgelegt werden. Als Nachweis zur Finanzierung des Studiums dient die Stipendienbestätigung (z.B. DAAD, KAAD, Erasmus) mit detaillierten Angaben zum Stipendium und zum Studienort. Die Bearbeitungsdauer von Visumanträgen für Stipendiaten deutscher Organisationen beträgt in der Regel eine Woche.
Sonderfall: Studienbewerber/in
Liegt eine Zulassung zum Studiengang noch nicht vor, kann ein Visum auch als Studienbewerber/in beantragt werden. In diesem Fall sind anstelle der Zulassung Nachweise für die Studienabsichten (z.B. erste Kontakte mit deutschen Hochschulen, Motivationsschreiben) vorzulegen sowie Nachweise über Sprachkenntnisse B1 der Unterrichtssprache des angestrebten Studiengangs. Wenn innerhalb der Gültigkeit des Visums bzw. Aufenthaltstitels (mit Verlängerung durch die Ausländerbehörde max. neun Monate) keine Zulassung zum Studiengang erreicht wird, ist eine Ausreise erforderlich.
Sonderfall: Studienvorbereitender Sprachkurs
Liegt eine Zulassung zum Studiengang noch nicht vor und sollen erforderliche deutsche Sprachkenntnisse hierfür erworben werden, kann ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs beantragt werden. In diesem Fall sind Nachweise für die Studienabsichten (z.B. erste Kontakte mit deutschen Hochschulen, Motivationsschreiben) und die Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit min. 18 Unterrichtsstunden pro Woche) vorzulegen, der auf die Vorbereitung eines Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch (z.B. DSH, TestDaF, ZOP des Goethe-Instituts) ausgerichtet ist.
Bitte beachten Sie, dass bei Sprachkursen ein sich direkt anschließender Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit in der Regel nicht möglich ist. Bei Sprachkursen, die der Vorbereitung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation dienen, bitte den entsprechenden Absatz berücksichtigen.
- Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
- Nachweise zur Motivation für den Sprachkursbesuch (z.B. Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Erwerbs von Sprachkenntnissen, Studienbescheinigung u.a.)
- ausführlicher Lebenslauf und bisherige Arbeits- und Studiennachweise und Nachweis zu bereits bestehenden Deutschkenntnissen
- Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts (1027,- Euro/ Monat): Nachweis über eigene ausreichende finanzielle Mittel oder Verpflichtungserklärung eines Dritten oder Sperrkonto mit einem min. Saldo von 1027,- Euro/ Monat (Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts).
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU sind im Internetangebot des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu finden. Bitte informieren Sie sich dort über die aktuell gültigen Mindestgehaltsgrenzen.
- Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen, etc.
- Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Abschluss
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank anabin abfragen - Arbeitsvertrag / verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung mit Angaben zum Bruttojahresgehalt
Bitte beachten Sie, dass das Mindestbruttogehalt für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachleute abweicht. - Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:
- Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + Kopie)
ODER
- Hochschulabschluss in Deutschland (Original + Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses
(Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + Kopie)
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + Kopie)
Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.
Darüber hinaus müssen folgende Nachweise beigebracht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf über den beruflichen Werdegang
- Motivationsschreiben: Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (1027 Euro/ Monat): Nachweis über eigene ausreichende finanzielle Mittel (Sperrkonto) oder Verpflichtungserklärung eines Dritten
Allgemeine Informationen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation sind im Informationsportal der Bundesregierung (auch auf Spanisch) und über das IQ-Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter (auch auf Englisch) zu finden.
- Bescheid über die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen oder weiteren Qualifikationen für die Anerkennung der Berufsqualifikation der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle (sog. Defizitbescheid)
- Anmeldebestätigung zu einer geeigneten Bildungsmaßnahme, um die im o.g. Bescheid genannten Defizite auszugleichen (je nach Einzelfall können dies Sprachkurse, Vorbereitungskurse für Kenntnisprüfungen u.ä. sein)
- ausführlicher Lebenslauf und bisherige Arbeits- und Studiennachweise und Nachweis zu bereits bestehenden Deutschkenntnissen in deutscher Sprache
- Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts (1027,- Euro/ Monat): Nachweis über eigene ausreichende finanzielle Mittel oder Verpflichtungserklärung eines Dritten oder Arbeitsvertrag /verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Gehalt, wenn eine Beschäftigung geplant ist, die in engem Zusammenhang mit der späteren Beschäftigung steht, für die die Berufsqualifikation anerkannt werden soll
- Nachweis zur Wohnadresse in Deutschland
Mindestalter 18 Jahre bei Beschäftigungsbeginn, Höchstalter 26 Jahre bei Antragstellung, max. Aufenthaltsdauer 1 Jahr
- Au-Pair-Vertrag mit der Familie oder einer Vermittlungsagentur mit RAL-Gütesiegel in Deutschland (min. 6 Monate bis max. 1 Jahr)
- Fragebogen (auszufüllen von der Gastfamilie)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (A1)
Die Nachweise müssen von der Organisation ALTE (Association of Language Testers in Europe) und ihrer Partner zugelassen sein. Anerkannte Deutschtests in Kuba führt zurzeit das Goethe Institut in Zusammenarbeit mit dem Atelier de Lenguas durch. Alternativ können die Deutschgrundkenntnisse bei der persönlichen Vorsprache am Tag der Antragstellung festgestellt werden. - Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Au-Pair-Aufenthalt in deutscher Sprache
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst in deutscher Sprache
- Vertrag / Vereinbarung über den Freiwilligendienst in Deutschland (Angaben zur Tätigkeit, Notwendigkeit von deutschen Sprachkenntnissen, Taschengeld, Unterbringung). Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Unterkunft und Verpflegung, sind ergänzende Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts vorzulegen.
- Sofern keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorliegen, ist durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden können.
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Der Vertrag muss sowohl vom Freiwilligen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.