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Flughafentransitvisum

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival

Einreise nach Deutschland, © Colourbox

28.07.2023 - Artikel

Das Visum wird für den Transfer an deutschen Flughäfen benötigt.

Allgemeines

Seit dem 29. Juli 2023 benötigen kubanische Staatsangehörige ein Visum für den Flughafentransit, wenn sie einen deutschen Flughafen (internationaler Transitbereich) passieren möchten, um in ein Drittland (außerhalb des Schengener Raums) zu reisen.

Wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, ist KEIN Flughafentransitvisum notwendig:

  • Inhaber eines gültigen Schengenvisums, nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltstitels
  • Inhaber eines gültigen Visums für Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien, Japan, Kanada, USA
  • Inhaber einer von Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien, Andorra, Kanada, Japan, Monaco, San Marino oder den USA ausgestellten Aufenthaltserlaubnis, welche die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert
  • Inhaber von kubanischen Diplomatenpässen
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind

Wichtig: Inhaber eines Flughafentransitvisums dürfen den internationalen Transitbereich des deutschen Flughafens nicht verlassen. Es wird dringend empfohlen, sich vorab genau über den geplanten Reiseverlauf zu informieren und sich bei dem Reisebüro bzw. der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob ein Terminalwechsel erforderlich wird.

Ist bei der Reise die Einreise in das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten erforderlich (z. B. beim Wechsel in ein anderes Flughafengebäude oder zum Umsteigen in einen Schengen-Binnenflug), benötigen kubanische Staatsangehörige ein Schengen-Visum, siehe hier.

Terminreservierung

Die Buchung eines Termins erfolgt ausschließlich über die Webseite der Botschaft im dafür vorgesehen Terminvereinbarungssystem.

Bedenken Sie, dass die Nachfrage nach Terminen sehr hoch ist! Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Termin. Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise möglich. Eine Beantragung ist in jedem Fall nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Antragsunterlagen

Allgemeine Unterlagen:

  • 1 Antragsformular, vollständig und in deutscher Sprache ausgefüllt
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 4,5 x 3,5 cm, lose beifügen)
  • Reisepass (Original und Kopie der Lichtbildseite) der nach Ende der Reise noch mindestens drei Monate gültig ist und mindestens 2 leere Seiten aufweist, bei Vorreisen auch den/die alte/n Reisepass/Reisepässe
  • Gebühren i.H.v. 80,- € (Kinder von sechs bis zwölf Jahren 40,- €), zu zahlen in bar

Sonstige Unterlagen:

  • Unterlagen betreffend die Weiterreise zum Endbestimmungsland nach dem beabsichtigten Flughafentransit

  • Angaben, anhand deren die Absicht des Antragstellers, nicht in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen, beurteilt werden kann (insbesondere Angaben zu Ausgangsort, Zielort und Kohärenz der geplanten Reiseroute und des Flughafentransits). Dies sind insbesondere die Flugreservierung für den Hin- und Rückflug (die Bedingungen des Terminalwechsels müssen Sie selbstständig abklären: Ist das Verlassen des Internationalen Terminals nötig? etc.)

  • Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis für den Zielort oder, sofern kein Visum benötigt wird, eine Bestätigung der entsprechenden Botschaft über die Visumfreiheit.

Zusätzliche für Kinder unter 18 Jahren, die reisen sollen:

  • Geburtsurkunde des Kindes (legalisiert, Original und Kopie)
  • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen (in der Regel der Eltern), (legalisiert, Original und Kopie), nicht älter als 6 Monate
  • Eine Kopie des Ausweisdokumentes derjenigen, die die Einverständniserklärung abgegeben haben

Sonderfälle:

Ein oder mehrere Sorgeberechtigte sind nicht in Kuba wohnhaft:

Die Einverständniserklärung ist abzugeben vor:

  • einer kubanischen Auslandsvertretung oder
  • einer deutschen Behörde oder
  • einer deutschen Auslandsvertretung oder
  • einem ausländischen Notar mit Apostille bzw. Legalisation

Einer der Sorgeberechtigten ist verstorben:

  • Vorlage der Sterbeurkunde (legalisiert, Original und Kopie)

Das Sorgerecht wurde einer/ einem Sorgeberechtigten allein übertragen:

  • Beschluss des zuständigen Gerichts (legalisiert, Original und Kopie)

Antragsstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie (auch minderjährige Antragsteller müssen vorsprechen) bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Botschaft. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert die Bearbeitung 3-5 Arbeitstage, in Einzelfällen auch länger. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass bitte selbst ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie auch in den FAQs.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ggf. ein neues Visum ausstellen können.
Inhaber eines Flughafentransitvisums sind nicht zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten berechtigt.

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