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Erwerbstätigkeit mit beruflicher Ausbildung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.
Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen. Die Botschaft Havanna bietet keine Einzelfallberatung zum Anerkennungsprozess. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Interessierte Fachkräfte sollten dieses Verfahren frühzeitig einleiten.
Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie hier.
Sie können sich auch bei folgender Hotline beraten lassen:
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“:
+49 30 1815 1111 (nur auf Deutsch und Englisch)
Zeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr deutscher Zeit
Leider muss mit einiger Zeit in der Warteschleife gerechnet werden.
Im Netz finden Sie hier weitere Infos:
- Information welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung Ihres Berufsabschluss zuständig ist: www.anerkennung-in-deutschland.de
- allgemeine Infos zum Leben und Arbeiten in Deutschland: www.make-it-in-germany.de
- Vermittlung von Arbeitsstellen und Beratung wo in Deutschland und in welcher Branche Fachkräfte gesucht werden: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite
Wenn Sie noch keinen Arbeitgeber gefunden haben, kommt für Sie ggf. ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Frage.
Wenn Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, sollte dieser über die vor Ort zuständige Ausländerbehörde das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ einleiten und sich um die Anerkennung Ihres Abschlusses und Vorabzustimmung des Visums kümmern.
Sobald dieses Vorverfahren abgeschlossen ist, können Sie über die Website einen Termin zur Visumsbeantragung buchen.
Bei persönlicher Vorsprache zum gebuchten Termin müssten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- 2 ausgefüllte Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
- die Originale der Urkundenkopien, die der Vorabzustimmung beigeheftet bzw. beigefügt sind
Weitere Informationen
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland stellt umfassende Informationen dazu zur Verfügung, wo man in Ihrem Land Deutsch lernen kann: