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Nationale Visa

Visumetikett

Pass mit Visum © Auswärtiges Amt

12.03.2025 - Artikel

Für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)

Allgemeine Informationen

  • Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland müssen kubanische Staatsangehörige ein nationales Visum beantragen. In der Regel ist bei diesem Verfahren die Beteiligung zuständiger Inlandsbehörden vorgesehen. Das Verfahren kann daher bis zu drei Monate dauern. Nach der Einreise ist in den meisten Fällen ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
  • Die Gebühr für den Antrag auf ein nationales Visum beträgt 75 Euro. Sie ist bei persönlicher Vorsprache am Schalter in bar und möglichst passend zu entrichten.

Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei Nichterteilung eines Visums einbehalten.

Anwendbare Gebührenbefreiungen (Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen und anderen EU-Bürgern, Stipendiaten deutscher öffentlicher Institutionen) bzw. Gebührenermäßigungen (minderjährige Antragsteller: 40,- €) werden bei Antragstellung geprüft.

  • Vorzulegende kubanische Urkunden müssen grundsätzlich einen QR-Code enthalten, anhand dessen deren Echtheit im kubanischen Online-Personenstandsregister überprüft werden kann.
  • Für Dokumente (außer Reisepass), die nicht in der deutschen Sprache verfasst sind, muss eine offizielle Übersetzung angefertigt werden. In Kuba steht dafür das „Team von Übersetzern und Dolmetschern“ ESTI (Equipo de Servicios de Traductores e Intérpretes) zur Verfügung, in Deutschland kann man auf zahlreiche vereidigte Übersetzer zurückgreifen.
  • Die Krankenversicherung kann nachgereicht werden, sobald feststeht, dass das Visum erteilt wird. Sie muss eine Mindestkostendeckung von 30.000 Euro haben, die Rückführung im Krankheits- oder Todesfall einschließen und für den Zeitraum der Gültigkeit des Visums abgeschlossen werden. Das können, je nach Entscheidung der bearbeitenden Behörde, 90 Tage bzw. 180 Tage sein. Es werden keine Krankenversicherungen der kubanischen Firma ESEN/ASISTUR akzeptiert.
  • Flugtickets sollten erst gekauft werden, wenn feststeht, dass das Visum erteilt wurde.

Antragsverfahren

Online im Auslandsportal

Das Verfahren für nationale Visa erfolgt seit Februar 2025 für folgende Zwecke ausschließlich online im Auslandsportal (zentrale digitale Plattform des Auswärtigen Amtes zur elektronischen Beantragung von Visa und konsularischen Dienstleistungen):

  • Visum Chancenkarte
  • Visum Blaue Karte (EU)
  • Visum zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Visum zur Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
  • Visum zur Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache
  • Visum zur Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Visum zum Studium
  • Visum zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Visum zum Familiennachzug

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  • Registrieren Sie sich im Auslandsportal für das entsprechende Visum.
  • Füllen Sie den Antrag für das Visum bequem online aus und laden Sie alle angeforderten Unterlagen hoch.
  • Sollten Korrekturen nötig sein, erhalten Sie eine Rückmeldung, um diese vorzunehmen.
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags bekommen Sie vom Auslandsportal die Aufforderung, einen Termin zu buchen.

Reguläres Antragsverfahren am Schalter

Für die im Anschluss aufgeführten nationalen Visa gilt weiterhin das reguläre Antragsverfahren am Schalter:

  • Familiennachzug zum/zur freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger/-in
  • Au-pair-Aufenthalt
  • Freiwilligendienst
  • Sprachkurs (ohne anschließendes Studium)
  • Beschäftigung, unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft

In der folgenden Tafel erfahren Sie, welche Dokumente je nach Reisezweck vorzulegen sind.

Hinweis: Die Anträge auf Kindernachzug werden im Auslandsportal vorbereitet. Jedoch aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Thema „Reisevollmacht des nicht mitreisenden sorgeberechtigten Elternteils“ wurden auch darüber Informationen in diese Tafel eingefügt.

Wenn Sie alle Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie hier einen Termin für die Beantragung des Visums am Schalter buchen:

Zum Antragsformular

Zur online Terminreservierung

Für beide Antragskonstellationen gilt:

Beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihres Antrags, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin in der Botschaft. Bringen Sie Ihren Reisepass mit + Fotokopie, ein Passfoto, die Gebühr, das vollständig ausgefüllte Antragsformular (nicht bei Online-Anträgen) und alle vorzulegenden Unterlagen in Original und Kopie / bei Online-Anträgen nur Originale. Am Schalter werden Ihnen Fragen zur geplanten Reise gestellt und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Sollte dennoch aus einem dringenden Grund ein Kontakt notwendig sein, ist dieser nur zwischen der Auslandsvertretung und dem Antragsteller selbst, bzw. mit einem gesetzlichen Vertreter oder einer schriftlich bevollmächtigten Person möglich.

Rückgabe des Passes

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Botschaft kontaktiert. Nach der Festlegung des Reisedatums, wird das Visum gedruckt und Sie können Ihren Pass abholen.

Überprüfen Sie bitte bevor Sie die Botschaft verlassen die Daten im Visumetikett auf Richtigkeit, damit, sollte es einen Fehler geben, sofort ein neues Visum ausstellt werden kann. Die Botschaft übernimmt keine Haftung, sofern Unrichtigkeiten erst bei Reiseantritt entdeckt werden.

In der Regel werden nationale Visa mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen erteilt, in einigen Fällen auch von 180. Zu Beginn des Aufenthalts in Deutschland ist die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich, sowie die Vorsprache bei der Ausländerbehörde am Wohnort, um den endgültigen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben, die Ihnen in einem Ablehnungsbescheid mitgeteilt werden.

Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen. Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin offen.

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