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Nationale Visa

Pässe mit verschiedenen Visa, © Colourbox
Für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen für bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Das Verfahren für nationale Visa erfolgt seit Februar 2025 für folgende Zwecke ausschließlich online:
- Visum Chancenkarte
- Visum Blaue Karte (EU)
- Visum zur Arbeitsaufnahme für Akademiker
- Visum zur Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
- Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung
- Visum zur Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache
- Visum zum Studium
- Visum zur Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Visum zum Familiennachzug
Für alle anderen nationalen Visa (beispielsweise zur Familienzusammenführung mit einem freizügkeitsberechtigten EU-Bürger), sowie für Schengenvisa, nutzen Sie bitte die reguläre Online-Terminvergabe und das reguläre Antragsverfahren.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Registrieren Sie sich im Auslandsportal für das entsprechende Visum.
- Füllen Sie den Antrag für das Visum bequem online aus und laden Sie alle Unterlagen entsprechend hoch. Wir haben für Sie je nach Reisezweck hier die passende Checkliste zusammengestellt. Sollten noch Unterlagen fehlen oder eine Korrektur nötig sein, erhalten Sie eine Rückmeldung.
- Sie erhalten eine Aufforderung, dass Sie einen Termin buchen können. Bitte buchen Sie noch keinen Termin, wenn Sie keine Aufforderung dazu erhalten haben. Dies kann zur Stornierung Ihres Termins führen.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihren Pass, die Gebühr, das Passfoto und gegebenenfalls Original-Unterlagen entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, können Sie Ihren Pass abholen. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte eine Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Erläuterungen zu diesen Gründen finden Sie in den FAQs. Sie können um die Überprüfung der Entscheidung bitten (Remonstrationsverfahren).
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen. Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin offen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen
Hier finden Sie die Antragsunterlagen je nach Aufenthaltszweck.